Der Bund gewährte den Ländern im Jahr 2023 einen einmaligen Zweckzuschuss in Höhe von 150 Millionen Euro, um Gebührenerhöhungen im Bereich der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung und/oder der Abfallbeseitigung abzufedern. Die Oberösterreichische Landesregierung hat daher mit Erlass vom 13. März 2024 eine Richtlinie für den Verteilungsvorgang an die Gemeinden und für die Verwendung der Mittel durch die Gemeinden erlassen.
Die Gemeinde Schildorn erhält aus dem Bundes‐Gebührenbremse‐Gesetz einen Betrag in Höhe von € 20.454,00. Der Gemeinderat der Gemeinde Schildorn hat daher beschlossen, dass diese Mittel im Bereich "Müllabfuhr" wie folgt verwendet werden:
Jeder Privathaushalt, welcher eine Müllabfuhr‐Grundgebühr bezahlt, bekommt bei der August‐Vorschreibung eine Gutschrift in Höhe von € 46,91, welche separat als "Zweckzuschuss Gebührenbremse" ausgewiesen ist.