Für die Wintersaison 2017/18 wird vom Amt der oö. Landesregierung an sozial bedürftige Personen mit Hauptwohnsitz in Oberösterreich wieder ein Heizkostenzuschuss gewährt. Die Höhe beträgt € 152,-.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt wohnenden Personen folgende Summen nicht übersteigt:
Alleinstehende: € 889,84
Ehepaar/Lebensgemeinschaft: € 1334,17
je Kind: € 166,37
Bei einer Haushaltsgemeinschaft von Eltern mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kindern ist für das „Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 889,84 anzuwenden.
Die Antragstellung ist am Gemeindeamt bis 13. April 2018 möglich.