Abfall- und Biotonnengebühr

Die Gebühr für die Entleerung einer Mülltonne (13 Entleerungen) inkl. einer 60-Liter-Biotonne beträgt ab 2021 (Preise inkl. Mehrwertsteuer):

Grundgebühr pro Anfallstelle: € 77,-
Mülltonne mit 60 Liter Inhalt: € 77,-
Mülltonne mit 90 Liter Inhalt: € 104,-
Mülltonne mit 120 Liter Inhalt: € 125,-

Somit sind also für die kleine Variante € 154,-, für die normale Variante € 181,- und für die große Variante € 202,- zu bezahlen.

Müllsäcke (mit 60 Liter Inhalt) können jederzeit bei Bedarf im Gemeindeamt Schildorn zum Preis von € 7,50 dazugekauft werden.

Mülltonnen können ebenfalls jederzeit im Gemeindeamt Schildorn angekauft werden. Es handelt sich hierbei um Plastikmülltonnen mit Rädern und kostet € 30,-.

Biotonnen können natürlich auchim Gemeindeamt Schildorn erworben werden. Kosten: € 50,-. Ersatzdeckel (braun) können um € 20,-, Biotonnensäcke um € 6,-, Ersatzfilter um € 7,- nachgekauft werden.

Papiertonnen werden kostenlos zur Verfügung gestellt!

Öffnungszeiten ASI: jeden Donnerstag von 16:00 – 19:00 Uhr

Abfallgebührenordnung 2019             Abfallordnung 2013

Aufschließungsbeiträge

Aufschließungsbeitrag Straße:

Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes und durch eine öffentliche Verkehrsfläche (Landesstraße, Gemeindestraße etc.) erschlossen sind, haben einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.

Dieser errechnet sich wie folgt:
Anrechenbare Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (diese beträgt unabhängig von der tatsächlichen Breite 3 Meter), multipliziert mit der Quadratwurzel der Größe des Bauplatzes bzw. Grundstückes, multipliziert mit dem Einheitssatz (dieser beträgt lt. Verordnung der OÖ. Landesregierung € 72,00). Dieser Betrag ermäßigt sich lt. Verordnung der Oö. Landesregierung für Wohnhäuser um 60 % und ist in 5 gleichen Jahresraten zu entrichten.



Aufschließungsbeitrag Kanal:

Eigentümer eines im rechtskräftigen Flächenwidmungsplan als Bauland (Dorfgebiet, Wohngebiet) ausgewiesenen, jedoch unbebauten Grundstückes haben je nach tatsächlicher Aufschließung desselben durch eine gemeindeeigene Kanalisations- und Abwasserentsorgung einen Aufschließungsbeitrag zu entrichten.

Dieser errechnet sich wie folgt:
Anrechenbare bzw. tatsächliche Grundstücksgröße multipliziert mit € 1,45 – aufgeteilt auf 5 Jahresraten.

Nach Ablauf von 5 Jahren ist – sofern das Grundstück noch unbebaut ist – ein jährlicher Erhaltungsbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt € 0,24 pro m².

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe beträgt pro Jahr:

€ 30,00 für jeden Hund;
€ 15,00 für Wachhunde

Kanalbenützungsgebühr

Die Kanalbenützungsgebühr beträgt derzeit für das Jahr 2023:

€ 4,521 / m³ Wasserverbrauch, die Mindestverrechnungsmenge beträgt jährlich 40 m³;
bei Abrechnung nach BE (Belastungseinheiten) wird pro BE ein jährlicher Verbrauch von 45 m³ verrechnet (Ausnahme: Einpersonenhaushalt 60 m³, Zweipersonenhaushalt 90 m³).

Nähere Details können der Kanalgebührenordnung entnommen werden.

Kanalanschlussgebühr

Die Kanalanschlussgebühr beträgt derzeit für das Jahr 2023:

€ 24,31 / m² (bis 300 m²)
€ 18,04 / m² (über 300 m²)
mindestens jedoch € 4.291,10 (alle Beträge inkl. MwSt).

Nähere Details können der Kanalgebührenordnung entnommen werden.

Kindergartengebühr

Der Besuch des Kindergartens Schildorn ist für alle Kinder, die
– jünger sind als 30 Monate
– für Volksschulkinder in alterserweiterten Gruppen
– für Kinder, die Horte besuchen
– für Kinder, die über keinen Hauptwohnsitz in Oberösterreich verfügen,
kostenpflichtig und beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. (In allen anderen Fällen ist der Besuch des Kindergartens Schildorn kostenlos.)

Der Mindestbeitrag beträgt € 45,-, der Höchstbeitrag € 117,-.
Der Mindestbeitrag für unter 3-jährige Kinder beträgt € 52,-, der Höchstbeitrag € 189,-.

Alle Beträge sind bei Besuch der Kindergarteneinrichtung in 5 Tagen bei halbtägiger Betreuung gerechnet.

Weiters fällt für Kinder, die mit dem Bus gebracht werden, ein monatlicher Transportkostenbeitrag von € 20,00 je Kind an.

Verkehrsflächenbeitrag

Ein Verkehrsflächenbeitrag ist zu entrichten:

  1. Wenn eine öffentliche Verkehrsfläche (Landesstraße oder Gemeindestraße) errichtet wurde und dadurch ein Bauplatz oder Grundstück, auf dem ein Gebäude schon besteht, aufgeschlossen wird.
  2. Wenn eine Baubewilligung bzw. Baufreistellung für den Neubau/Zubau/Umbau eines durch eine öffentliche Verkehrsfläche aufgeschlossenen Gebäudes erteilt wird.

Der Verkehrsflächenbeitrag ist das Produkt aus der anrechnenbaren Breite der öffentlichen Verkehrsfläche (diese beträgt 3 Meter, unabhängig von der tatsächlichen Breite), der anrechenbaren Frontlänge (das ist die Quadratwurzel der Größe des zu bebauenden Bauplatzes oder Grundstückes) multipliziert mit einem Einheitssatz (dieser beträgt € 72,00).

Laut bestehender Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Schildorn sind jedoch Ermäßigungen von 60 % vorgesehen.