Förderungen der Gemeinde Schildorn

Zur Zeit werden von der Gemeinde Schildorn folgende Förderungen gewährt:

Säuglingspaketaktion

Mütter von neugeborenen Kindern erhalten gegen Vorlage der Geburtsurkunde von der Gemeinde Schildorn einen Einkaufsgutschein im Wert von € 60,00, einzulösen bei allen teilnehmenden Schildorner Betrieben.

Zuchttierförderung

Zum Ankauf von gekörten Vatertieren gewährt die Gemeinde Schildorn folgende Beihilfen:

Stiere Zuchtwertklasse II b: 10 % des Nettoankaufspreises, höchstens aber € 255,00;
Stiere Zuchtwertklasse III a: 10 % des Nettoankaufspreises, höchstens aber € 182,00;
Eber: 10 % des Nettoankaufspreises, höchstens aber € 110,00.

Die Beihilfen werden nur alle zwei Jahre gewährt und nur dann, wenn die angekörten Vatertiere für die allgemeine Zuchtverwendung zur Verfügung gestellt werden.

Studentenförderung

Die Gemeinde Schildorn unterstützt ab sofort alle mit Hauptwohnsitz in Schildorn gemeldeten Studentinnen und Studenten mit einem Zuschuss – somit ist ein Hauptwohnsitzwechsel an den Studienort nicht mehr erforderlich!

Derzeitige Förderhöhe durch die Gemeinde Schildorn:

Die Studentin / der Student wird mit € 75,- pro Semester gefördert, insgesamt ergibt die Förderung unserer Gemeinde € 150,- pro Jahr.

Voraussetzungen:

Förderberechtigt sind gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Schildorn jene Studentinnen und Studenten, die

  • in Schildorn ihren Hauptwohnsitz haben
  • mit dem Antrag einen gültigen Studentenausweis und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können
  • als Studentinnen und Studenten gem. § 3 Abs. 1 StudFG genannten Studienrichtungen Förderungen erhalten können
  • um Förderung spätestens bis Ende des darauffolgenden Semesters bei der Gemeinde Schildorn ansuchen
  • zur Antragstellung das 26. Lebensjahr (vor Beginn des jeweiligen Semesters) noch nicht vollendet haben.

Ablauf:
Anspruchsberechtigte Studentinnen und Studenten können mittels formlosem Ansuchen und Vorlage der oben genannten Nachweise (im Original) um die Studienförderung ansuchen. Die Unterlagen sind dem Gemeindeamt zu übermitteln, der Förderbetrag wird der/dem Antragstellerin/Antragsteller auf das im Ansuchen bekannt zu gebende Konto (IBAN) überwiesen.

Kenntnisnahmen:
Die Studentenförderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Bei unrechtmäßigem Erhalt des Zuschusses besteht eine Rückzahlungspflicht an die Gemeinde Schildorn.

Jugendtaxi – Gutscheine

Es ist Tatsache, dass die Jugend von heute ein sehr starkes Mobilitätsbedürfnis aufweist. Das heißt, es ist nicht die Frage ob man ein weiter entferntes “In-Lokal” besucht, sondern wie man dorthin kommt bzw. von diesem wieder sicher nach Hause kommt.Diesem Bedürfnis trägt die Gemeinde Schildorn bereits seit 2009 mit dem “Jugendtaxi” dementsprechend Rechnung und leistet so einen wesentlichen Beitrag zum sicheren nach Hause kommen der Jugendlichen.
Wie funktioniert das Jugendtaxi? Alle Jugendlichen zwischen 15 und 21 Jahren erhalten bei der Gemeinde Schildorn einen Jugendtaxi-Ausweis (Passfoto bitte unbedingt mitbringen!) und jährlich Gutscheine im Wert von 50 Euro, welche sie bei den auf dem Ausweis umseitig angeführten Taxiunternehmen einlösen können. Die Gutscheine können jährlich im Gemeindeamt abgeholt werden. Nähere Informationen bei Klaus Rachbauer, 07754/8030-14.