Volksbegehren 2025

Veröffentlichungsdatum27.02.2025Lesedauer1 Minute
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Nachstehende Volksbegehren können am Gemeindeamt unterschrieben werden:

  • ORF-Haushaltsabgabe NEIN
  • Autovolksbegehren: Kosten runter!
  • Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!

Die Stimmberechtigten können innerhalb des festgesetzten Eintragungszeitraumes, das ist

von Montag, dem 31.März bis (einschließlich) Montag, den 07. April 2025,

in jeder Gemeinde ihre Zustimmung zum jeweiligen Volksbegehren durch einmalige eigenhändige Unterschrift erklären.

Wurde bereits eine Unterstützungserklärung für eines der Volksbegehren unterschrieben, wird diese beim jeweiligen Volksbegehren angerechnet. Eine weitere Unterschrift ist nicht mehr möglich.

Eintragungen können am Gemeindeamt Schildorn an folgenden Tagen zu den Zeiten vorgenommen werden:

Montag, 31. März 2025 von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr durchgehend

Dienstag, 01. April 2025 von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr durchgehend

Mittwoch, 02. April 2025 von 07:00 bis 16:00 Uhr durchgehend

Donnerstag, 03. April 2025 von 07:00 bis 16:00 Uhr durchgehend

Freitag, 04. April 2025 von 07:00 bis 16:00 Uhr durchgehend

Montag, 07. April 2025 von 07:00 bis 18:00 Uhr durchgehend

Die oder der Eintragungswillige hat eine Urkunde oder sonstige Bescheinigung (Personalausweis, Pass, Führerschein, amtlichen Lichtbildausweis) vorzulegen, aus der die Identität einwandfrei ersichtlich ist.

Online können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07. April 2025), 20:00 Uhr, durchführen.