Studentenförderung

Die Gemeinde Schildorn unterstützt ab sofort alle mit Hauptwohnsitz in Schildorn gemeldeten Studentinnen und Studenten mit einem Zuschuss – somit ist ein Hauptwohnsitzwechsel an den Studienort nicht mehr erforderlich!

Derzeitige Förderhöhe durch die Gemeinde Schildorn:

Die Studentin / der Student wird mit € 75,- pro Semester gefördert, insgesamt ergibt die Förderung unserer Gemeinde € 150,- pro Jahr.

Voraussetzungen:

Förderberechtigt sind gemäß Beschluss des Gemeindevorstandes der Gemeinde Schildorn jene Studentinnen und Studenten, die

  • in Schildorn ihren Hauptwohnsitz haben
  • mit dem Antrag einen gültigen Studentenausweis und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können
  • als Studentinnen und Studenten gem. § 3 Abs. 1 StudFG genannten Studienrichtungen Förderungen erhalten können
  • um Förderung spätestens bis Ende des darauffolgenden Semesters bei der Gemeinde Schildorn ansuchen
  • zur Antragstellung das 26. Lebensjahr (vor Beginn des jeweiligen Semesters) noch nicht vollendet haben.

Ablauf:
Anspruchsberechtigte Studentinnen und Studenten können mittels formlosem Ansuchen und Vorlage der oben genannten Nachweise (im Original) um die Studienförderung ansuchen. Die Unterlagen sind dem Gemeindeamt zu übermitteln, der Förderbetrag wird der/dem Antragstellerin/Antragsteller auf das im Ansuchen bekannt zu gebende Konto (IBAN) überwiesen.

Kenntnisnahmen:
Die Studentenförderung ist eine freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch. Bei unrechtmäßigem Erhalt des Zuschusses besteht eine Rückzahlungspflicht an die Gemeinde Schildorn.